Mitaufnahme Begleitperson im Krankenhaus | BARMER

Guten Tag Daniel, vielen Dank für Ihren Beitrag. Nein, es hat sich diesbezüglich nichts geändert. Bei Schulkindern bis 9. Lebensjahr (bzw. vollendetem 8.Lebensjahr) erkennen wir die Notwendigkeit für die Mitaufnahme einer Begleitperson an. Allerdings entscheidet letztendlich der Krankenhausarzt bzw. die Krankenhausärztin über die medizinische Notwendigkeit der Aufnahme einer Begleitperson.

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